Unsere Festzeltgarnituren im Biergarten

Festzeltgarnituren in Brauereiqualität 

Festzeltgarnituren in Brauereiqualität 

unsere Belegschaft

Gefertigt von Men­schen mit Behinderung

Gefertigt von Men­schen mit Behinderung

Lackierung von Festzeltgarnituren

Festzeltgarnituren made in Germany 

Festzeltgarnituren made in Germany 

Allgemeine Verkaufs­bedingungen

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Kaufverträge über Festzeltgarnituren und Gastromöbel sowie alle damit zusammenhängenden Waren zwischen der Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH (nachfolgend „GWW“) und dem" " Besteller. Die AGB gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Besteller Verbraucher ist („B2C“).
    2. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  2. Vertragsschluss

    1. Kaufverträge können entweder vor Ort über den Fabrikverkauf (Max-Eyth-Straße 30, 71088 Holzgerlingen) oder über den Online-Shop (abrufbar unter https://www.festzeltgarnituren-gww.de) geschlossen werden.
    2. Vertragsschluss über den Fabrikverkauf

      Wird der Kaufvertrag vor Ort über den Fabrikverkauf geschlossen, geht das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags vom Besteller aus. Mit Annahme des Angebots durch GWW kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen GWW und dem Besteller zustande.
    3. Vertragsschluss über den Online-Shop

      1. Die Präsentation von Waren im GWW-Online-Shop stellt kein bindendes Angebot dar.
      2. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
      3. GWW schickt dem Besteller daraufhin eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail zu, welche die Bestellung nochmals dokumentiert. Diese automatische Bestellbestätigung bestätigt lediglich, dass die Bestellung bei GWW eingegangen ist und stellt noch keine rechtsverbindliche Annahme des Angebots dar.
      4. Der Vertrag kommt erst durch eine Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) von GWW oder jedenfalls durch den Versand der Ware zustande.
      5. Sollte eine Lieferung der bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht GWW von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. GWW wird den Besteller hierüber unverzüglich informieren und eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
  3. Widerrufsrecht

    1. Bei allen Kaufverträgen über den Online-Shop steht dem Besteller das nachfolgende Widerrufsrecht zu:

      – Widerrufsbelehrung –

      Widerrufsrecht

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

      GWW Werk Holzgerlingen
      Max-Eyth-Straße 30
      D-71088 Holzgerlingen

      Telefon: +49 7031 435670-311
      Fax: +49 7031 435670-399
      E-Mail: info@festzeltgarnituren-gww.de

      mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Ziffer 3.3) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Folgen des Widerrufs

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

      Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

      Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

      Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

      Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

      – Ende der Widerrufsbelehrung –

    2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
    3. Über das Muster-Widerrufsformular informiert GWW nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

      – Muster-Widerrufsformular –

      (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

      • An

        GWW Werk Holzgerlingen
        Max-Eyth-Straße 30
        D-71088 Holzgerlingen

        Telefon: +49 7031 435670-311
        Fax: +49 7031 435670-399
        E-Mail: info@festzeltgarnituren-gww.de

      • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
      • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
      • Name des/der Verbraucher(s)
      • Anschrift des/der Verbraucher(s)
      • Unterschrift des/der Verbraucher(s)
      • Datum

      (*) Unzutreffendes streichen.

      – Ende des Muster-Widerrufsformulars –

  4. Freiwillige Rücknahme

    Abgesehen von einer wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts nach Ziffer 3 ist der Warenumtausch grundsätzlich ausgeschlossen. Entschließt sich GWW im Ausnahmefall die Ware vom Besteller aus Gründen der Kulanz zurückzunehmen, ist GWW berechtigt, eine fixe Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes zu erheben.
  5. Lieferung; Lieferfristen

    Für alle Fälle, in denen die Ware dem Besteller nicht vor Ort übergeben sondern an diesen geliefert wird, gelten die folgenden Bestimmungen:
    1. Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt erst nach Erhalt des Kaufpreises.
    2. GWW ist zu Teillieferungen der in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkte berechtigt, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.
    3. Angegebene Lieferfristen gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu drei Werktage (Mo-Fr) überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern eine verbindliche Lieferfrist ausdrücklich vereinbart ist
    4. Der Lauf von Lieferfristen beginnt in jedem Fall erst mit dem Erhalt des Kaufpreises. Für die Einhaltung von Lieferfristen ist der Tag der Übergabe der Ware durch GWW an das Versandunternehmen maßgeblich.
    5. Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, höhere Gewalt oder andere von GWW nicht zu vertretende Störungen zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen, die GWW und deren Zulieferanten betreffen.
    6. Dauert die Behinderung gemäß Ziffer 5.5 länger als 45 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts wird GWW dem Besteller etwaige bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
  6. Preise

    1. Es gilt der vereinbarte Preis in EURO. Alle Preise sind Endverbraucherpreise, d.h. sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versandkosten.
    2. GWW informiert den Besteller über die anfallenden Versandkosten vor Vertragsschluss. Bei Bestellungen über den GWW-Online-Shop wird dem Besteller der Gesamtpreis einschließlich Mehrwertsteuer und den anfallenden Versandkosten außerdem in der Bestellmaske vor Vertragsschluss angezeigt.
    3. Sofern GWW die Bestellung gemäß Ziffer 5.2 durch Teillieferung(en) erfüllt, entstehen dem Besteller nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Bestellers, ist GWW berechtigt, für jede Teillieferung Versandkosten zu berechnen.
  7. Zahlungsbedingungen

    1. Wird der Kaufvertrag vor Ort über den Fabrikverkauf geschlossen, erfolgt die Zahlung des Bruttopreises bar oder per Debitkartenzahlung mittels Eingabe einer PIN (Electronic Cash).
    2. Wird der Kaufvertrag über den GWW-Online-Shop geschlossen, stehen dem Besteller folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:
      1. Zahlung per PayPal

        Der Besteller bezahlt den Kaufpreis über den Online-Anbieter PayPal. Hierfür muss der Besteller bei PayPal registriert sein bzw. sich registrieren, sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an GWW bestätigen. Nach Bezahlung wird die Ware an den Besteller versandt.
      2. Zahlung per Vorkasse

        Der Besteller überweist den Kaufpreis auf das in der Bestellbestätigung genannte Konto von GWW. Nachdem der Kaufpreis auf dem Konto von GWW verbucht wurde, wird die Ware an den Besteller versandt.
  8. Eigentumsvorbehalt

    GWW behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises für die betreffende Ware vor.
  9. Gewährleistung

    1. GWW haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware.
    2. Holz- oder Materialbezeichnungen beziehen sich regelmäßig auf die sichtbaren Frontflächen, sofern keine weiteren Produktangaben oder Informationen enthalten sind. Die Mitverwendung anderer geeigneter Materialien ist soweit handelsüblich zulässig und stellt keinen Sachmangel dar.
    3. Nicht als Sachmangel sind darüber hinaus anzusehen:
      • Eine nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit (hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück oder den Katalogabbildungen bzw. Abweichungen zu früheren Lieferungen, soweit diese in der Natur (z.B. Massivhölzer) der verwendeten Materialen liegen und handelsüblich sind);
      • Der natürliche Verschleiß (typische Verschleißteile sind insbesondere von GWW als Ersatzteile angebotene Produkte. Eine Ersatzteilliste wird GWW dem Besteller auf Verlangen übermitteln);
      • Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Pflege (siehe GWW Pflegehinweise unter https://www.festzeltgarnituren-gww.de) oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;
      • Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.
      • Sachmängelansprüche bestehen ferner nicht, wenn an der gelieferten Ware von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft Veränderungen vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht oder der Dritte von uns ausdrücklich beauftragt wurde;
      • wenn der Besteller die Beseitigung des Mangels nicht durch uns oder einen von uns autorisierten Tischler/Schreiner hat durchführen lassen.
  10. Haftung

    1. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er gegenüber GWW den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übergabe der Ware anzeigt.
    2. Die Haftung von GWW auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
    3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung von GWW wegen der Verletzung einer Garantie oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und für die Haftung wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln.
  11. Datenschutz

    1. GWW verwendet die von dem Besteller mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Konto-Nummer und BLZ) gemäß den Bestimmungen des Datenschutzrechts.
    2. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden von GWW gespeichert und zur Abwicklung von Bestellungen, Verwaltung der Kundenbeziehung, Lieferung von Waren, Abwicklung von Zahlungen und Abwendung von Forderungsausfällen genutzt sowie hierfür gegebenenfalls an Dienstleistungspartner, derer GWW sich zur Vertragsabwicklung bedient (wie beispielsweise Speditionsunternehmen oder Kreditinstitute), weitergegeben. Ferner werden Daten für eigene Werbe- und Marketingzwecke genutzt, z.B. für die Zusendung schriftlicher werbender Informationen. Die E-Mail-Adresse des Bestellers nutzt GWW zur Zusendung werblicher Angebote, falls der Besteller dem nicht widersprochen hat. Soweit es hierfür einer Einwilligung des Bestellers bedarf, holt GWW diese vorab ein. Eine werbliche Ansprache per Telefon erfolgt ebenfalls nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung.
    3. Der Besteller kann jederzeit durch Mitteilung an GWW, Werk Holzgerlingen, Max-Eyth-Straße 30, D-71088 Holzgerlingen (Telefon: +49 7031 435670-311; Fax: +49 7031 435670-399; E-Mail: info@festzeltgarnituren-gww.de) der Nutzung und Verarbeitung seiner Daten zu eigenen Werbe- und Marketingzwecken widersprechen sowie gegebenenfalls erteilte Einwilligungen in die Verwendung seiner Daten widerrufen.

Allgemeine Verkaufsbedingungen im nationalen Geschäftsverkehr

Anwendbar im nationalen Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („B2B“).

  1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Verkaufsbedingungen“) gelten für alle Kaufverträge über Festzeltgarnituren und Gastromöbel sowie alle damit zusammenhängenden Waren zwischen der Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH (nachfolgend „GWW“) und dem Besteller, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
    2. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, GWW hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn GWW eine Lieferung an den Besteller in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
    3. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Verkaufsbedingungen, die zwischen GWW und dem Besteller zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich festzuhalten. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
    4. Rechte, die GWW nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Verkaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
    5. Soweit in diesen Verkaufsbedingungen die Einhaltung der Schriftform gefordert wird, so gilt eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Erklärung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, als schriftlich.
  2. Vertragsschluss

    1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.
    2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Ware dar.
    3. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von GWW durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Das Schweigen von GWW auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für GWW nicht verbindlich.
  3. Freiwillige Rücknahme

    Der Warenumtausch ist grundsätzlich ausgeschlossen. Entschließt sich GWW im Ausnahmefall die Ware vom Besteller aus Gründen der Kulanz zurückzunehmen, ist GWW berechtigt, eine fixe Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes zu erheben.
  4. Lieferung; Lieferfristen; Verzug

    1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2010), 71088 Holzgerlingen. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware nach einem anderen Bestimmungsort versandt (nachfolgend: „Versendungskauf“), wobei GWW in diesem Fall berechtigt ist, die Art der Versendung selbst zu bestimmen.
    2. Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung von GWW maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung von GWW. Konstruktions- und Formänderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind.
    3. GWW ist zu Teillieferungen der in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkte berechtigt, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.
    4. Lieferfristen werden individuell vereinbart bzw. von GWW bei Annahme der Bestellung angegeben. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
    5. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch GWW, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung etwaiger vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie dem Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Bestellers voraus.
    6. Vereinbarte Lieferfristen sind eingehalten, wenn GWW bis zu ihrem Ablauf die Ware am Lieferort zur Verfügung stellt bzw. – bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 4.1 Satz 2 – an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person übergibt oder der Besteller die Verweigerung der Abnahme angekündigt hat.
    7. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, höhere Gewalt oder andere von GWW nicht zu vertretende Störungen zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen, die GWW und deren Zulieferanten betreffen. Dauert die Behinderung länger als 45 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
    8. Soweit die Ware dem Besteller auf Europaletten oder Gitterboxen (Ladungsträger) übergeben worden ist, hat der Besteller GWW Ladungsträger in gleicher Anzahl sowie gleicher Art und Güte am Ort der ursprünglichen Übergabe herauszugeben.
    9. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung auf äußerlich erkennbare Schäden zu untersuchen sowie etwaige Schäden gegenüber dem Transportunternehmen, welches die Lieferung durchführt, anzuzeigen und sich eine entsprechende schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Kommt der Besteller dieser Pflicht nicht nach, ist er gegenüber GWW zum Ersatz der daraus resultierenden Schäden verpflichtet.
  5. Gefahrenübergang; Annahmeverzug

    1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, sobald GWW die Ware am Lieferort gemäß Ziffer 4.1 Satz 1 zur Verfügung stellt oder – bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 4.1 Satz 2 – an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person übergibt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder GWW weitere Leistungen übernommen hat. GWW wird die Ware auf Wunsch des Bestellers auf dessen Kosten durch eine Transport-versicherung gegen die von dem Besteller zu bezeichnenden Risiken versichern.
    2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so kann GWW den Ersatz des entstandenen Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt pro Verzugstag 0,5 % des Nettopreises des Lieferwertes, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises des Lieferwertes. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben den Vertragsparteien vorbe-halten. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
    3. Angelieferte Ware ist von dem Besteller unbeschadet seiner Mängelansprüche auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist.
  6. Preise

    1. Es gilt der vereinbarte Preis in EURO, der sich aus der Auftragsbestätigung ergibt, zuzüglich Umsatzsteuer. Enthält die Auftragsbestätigung ausnahmsweise keine Preis-angaben, gilt die bei Lieferung jeweils gültige Preisliste. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
    2. Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2010) ausschließlich Verpackung. Bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 4.1 Satz 2 trägt der Besteller die Transportkosten sowie die Kosten einer gegebenenfalls vom Besteller gewünschten Transportversicherung.
    3. Ansprüche von GWW auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.
  7. Zahlungsbedingungen

    1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung des Bruttopreises zuzüglich möglicher Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
    2. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn GWW über den Betrag am Ort des Geschäftssitzes verfügen kann. Im Falle der Annahme unbarer Zahlungsmittel durch GWW gilt gleichfalls erst die unbedingte Kontogutschrift bzw. die Verfügungsmöglichkeit über den geschuldeten Betrag als Erfüllung.
    3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist GWW berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Geltend-machung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
    4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist GWW berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Zahlung zu verlangen.
    5. Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    6. GWW ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von GWW durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller die Bezahlung offener Forderungen von GWW verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von GWW bestehen.
  8. Eigentumsvorbehalt

    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die GWW aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, Eigentum von GWW.
    2. Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (nachfolgend auch „Vorbehaltsware“) für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller tritt GWW schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. GWW nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller hiermit seinen Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an GWW zu leisten. Weitergehende Ansprüche von GWW bleiben unberührt. Der Besteller hat GWW auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.
    3. Besteller ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs zu veräußern. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von GWW gefährdenden Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Be-steller GWW unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte von GWW zu informieren und an den Maßnahmen von GWW zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuwirken.
    4. Besteller tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrags inklusive der Umsatzsteuer mit sämtlichen Nebenrechten an GWW ab. GWW nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von GWW gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verkauften Waren abgetreten. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller hiermit den Drittschuldner unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an GWW zu leisten.
    5. Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an GWW abgetretenen Forderungen treuhänderisch für GWW im eigenen Namen einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind sofort an GWW abzuführen.
    6. kann die Berechtigung des Bestellers zur Weiterveräußerung sowie die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungs-verpflichtungen gegenüber GWW nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt wird.
    7. ist auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen von GWW aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt GWW.
    8. Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen diese Eigentumsvorbehaltsregelung nach den Zifffern 8.1 bis 8.7 nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, räumt der Besteller GWW hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Besteller alles tun, um GWW unverzüglich ein solches Sicherungsrecht einzuräumen. Der Besteller wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
  9. Gewährleistung

    1. Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Besteller setzt voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist, insbesondere die gelieferte Ware bei Erhalt überprüft und GWW offenkundige Mängel und Mängel, die bei einer solchen Prüfung erkennbar waren, unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigt. Versteckte Mängel hat der Besteller GWW unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 8 Arbeitstagen, bei offenkundigen Mängeln und Mängeln, die bei einer ordnungsgemäßen Prüfung erkennbar waren, nach Lieferung bzw. bei versteckten Mängeln nach Entdeckung erfolgt, wobei zur Fristwahrung der Eingang der Anzeige bzw. der Rüge bei GWW maßgeblich ist. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von GWW für den Mangel ausgeschlossen. Der Besteller hat die Mängel bei ihrer Mitteilung an GWW in Textform zu beschreiben.
    2. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist GWW berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft.
    3. Bei Mängeln der Ware ist GWW nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt.
    4. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, wenn der Besteller zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande wäre oder sich der Mangel erst bei der Verarbeitung oder Umbildung der Ware gezeigt hat. Das Rücktrittsrecht des Bestellers ist weiter ausgeschlossen, wenn GWW den Mangel nicht zu vertreten hat.
    5. Befindet sich der Vertragsgegenstand nicht am Lieferort, trägt der Besteller alle zusätzlichen Kosten, die GWW dadurch bei der Behebung von Mängeln entstehen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.
    6. Holz- oder Materialbezeichnungen beziehen sich regelmäßig auf die sichtbaren Frontflächen, sofern keine weiteren Produktangaben oder Informationen enthalten sind. Die Mitverwendung anderer geeigneter Materialien ist soweit handelsüblich zulässig und stellt keinen Sachmangel dar.
    7. Nicht als Sachmangel sind darüber hinaus anzusehen:
      • Eine nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit (hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück oder den Katalogabbildungen bzw. Abweichungen zu früheren Lieferungen, soweit diese in der Natur (z.B. Massivhölzer) der verwendeten Materialen liegen und handelsüblich sind);
      • Der natürliche Verschleiß (typische Verschleißteile sind insbesondere von GWW als Ersatzteile angebotene Produkte. Eine Ersatzteilliste wird GWW dem Besteller auf Verlangen übermitteln);
      • Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Pflege (siehe GWW Pflegehinweise unter http://www.festzeltgarnituren-gww.de) oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;
      • Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.
    8. Sachmängelansprüche bestehen ferner nicht,
      • wenn an der gelieferten Ware von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft Veränderungen vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht oder der Dritte von uns ausdrücklich beauftragt wurde;
      • wenn der Besteller die Beseitigung des Mangels nicht durch uns oder einen von uns autorisierten Tischler/Schreiner hat durchführen lassen.
    9. Für Rechtsmängel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begründet sind, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 9 entsprechend
  10. Sonstige Haftung

    1. Soweit sich aus diesen Verkaufsbedingungen nichts Abweichendes ergibt, haftet GWW bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Auf Schadensersatz haftet GWW – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle der Verletzung einer Garantie oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und für die Haftung wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln.
    3. Abgesehen davon haftet GWW für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von GWW auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
  11. Verjährung

    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Übergang der Gefahr gemäß Ziffer 5. Sofern dies nicht aus Gründen der Kulanz erfolgt, beginnt die Verjährungsfrist durch Nacherfüllung nicht erneut. Sie gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die unbeschränkte Haftung von GWW für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler bleibt unberührt.
  12. Rücktritt

    1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist GWW unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
    2. GWW ist ohne eine Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über sein Vermögen beantragt.
    3. Der Besteller hat GWW oder deren Beauftragten nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann GWW die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur Befriedigung der fälligen Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.
    4. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer 12 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
  13. Datenschutz

    1. GWW verwendet die von dem Besteller mitgeteilten personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter (wie z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) gemäß den Bestimmungen des Datenschutzrechts.
    2. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden von GWW gespeichert und zur Abwicklung von Bestellungen, Verwaltung der Kundenbeziehung, Lieferung von Waren, Abwicklung von Zahlungen und Abwendung von Forderungsausfällen genutzt sowie hierfür gegebenenfalls an Dienstleistungspartner, derer GWW sich zur Vertragsabwicklung bedient (wie beispielsweise Speditionsunternehmen oder Kreditinstitute), weitergegeben. Ferner werden Daten für eigene Werbe- und Marketingzwecke genutzt, z.B. für die Zusendung schriftlicher werbender Informationen. E-Mail-Adressen nutzt GWW zur Zusendung werblicher Angebote, falls der Besteller dem nicht widersprochen hat. Soweit es hierfür einer Einwilligung des Bestellers bedarf, holt GWW diese vorab ein. Eine werbliche Ansprache per Telefon erfolgt ebenfalls nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung.
    3. Der Besteller kann jederzeit durch Mitteilung an GWW, Werk Holzgerlingen, Max-Eyth-Straße 30, D-71088 Holzgerlingen (Telefon: +49 (0) 7031 435670-311; Fax: +49 (0) 7031 435670-399; E-Mail: info@festzeltgarnituren-gww.de) der Nutzung und Verarbeitung seiner Daten zu eigenen Werbe- und Marketingzwecken widersprechen sowie gegebenenfalls erteilte Einwilligungen in die Verwendung seiner Daten widerrufen.
  14. Geheimhaltung

    1. Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche ihm über GWW zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
    2. Der Besteller wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
  15. Anwendbares Recht / Gerichtsstandvereinbarung

    1. Für die Rechtsbeziehungen des Bestellers zu GWW gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Holzgerlingen. GWW ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
  16. Sonstiges

    1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von GWW möglich.
    2. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und von GWW ist Holzgerlingen.